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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.07.2013 - I-20 U 79/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39379
OLG Hamm, 05.07.2013 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2013,39379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2013 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2013,39379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2013,39379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Leistungsausschlussklausel in der Arbeitsunfähigkeits- und Restschuldversicherung; Beratungspflichten des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUV § 5 Abs. 1 Buchst. f)
    Formularmäßige Vereinbarung einer Leistungsausschlussklausel in der Arbeitsunfähigkeits- und Restschuldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsausschluss der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei behandlungsbedürftiger psychischen Erkrankung ist nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsausschluss der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei behandlungsbedürftiger psychischen Erkrankung ist nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10

    Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 79/13
    Vor diesem Hintergrund kommt es für das Eingreifen von § 305 c Abs. 1 BGB nicht mehr darauf an, ob sich die objektive (Un-)Gewöhnlichkeit der Regelung mit Blick auf andere Versicherungszweige beurteilen lässt (so OLG Karlsruhe, VersR 2008, 119, Juris-Rn. 7; OLG Köln, VersR 2011, 201, Juris-Rn. 5), was der Senat angesichts der unterschiedlichen Schutzrichtungen etwa von Arbeitsunfähigkeits- und Unfallversicherung zumindest in Zweifel zieht.

    Denn der Ausschluss psychischer Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz dient nicht allein den Interessen des Versicherers, sondern auch denjenigen der Versicherungsnehmer, da eine zuverlässige Tarifkalkulation sowie eine zeitnahe Leistungsprüfung angesichts objektiv fassbarer, möglichst unproblematisch zu diagnostizierenden Erkrankungen deutlich begünstigt wird (OLG Köln, VersR 2011, 201, Juris-Rn. 6; OLG Karlsruhe aaO, Juris-Rn. 13).

  • BGH, 21.06.2007 - III ZR 177/06

    Haftung der Gemeinde wegen fehlerhafter Anbindung des Hausanschlusses einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 79/13
    Vor diesem Hintergrund kommt es für das Eingreifen von § 305 c Abs. 1 BGB nicht mehr darauf an, ob sich die objektive (Un-)Gewöhnlichkeit der Regelung mit Blick auf andere Versicherungszweige beurteilen lässt (so OLG Karlsruhe, VersR 2008, 119, Juris-Rn. 7; OLG Köln, VersR 2011, 201, Juris-Rn. 5), was der Senat angesichts der unterschiedlichen Schutzrichtungen etwa von Arbeitsunfähigkeits- und Unfallversicherung zumindest in Zweifel zieht.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07

    Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 79/13
    Eine Gefährdung des Vertragszwecks ist deshalb erst dann anzunehmen, wenn die Leistungseinschränkung den Vertrag soweit aushöhlt, dass er in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524, Juris-Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2017 - 4 U 90/16

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses für psychische Erkrankungen bei einer

    Die Klausel dürfte schon deshalb nicht objektiv ungewöhnlich sein, da sie in anderen Versicherungszweigen seit geraumer Zeit Anwendung findet und für die Unfallversicherung höchstrichterlich (BGH NJW 2004, 2589) und für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung obergerichtlich (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. November 2007 - 19 U 57/07 -, Rn. 2 ff., juris; OLG Köln, Urteil vom 13. August 2010 - 20 U 43/10, I-20 U 43/10 -, Rn. 5 f., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Juli 2013 - I-20 U 79/13, 20 U 79/13 -, Rn. 4 ff., juris) für wirksam erachtet worden ist, so dass sie für einem durchschnittlichen Kunden jedenfalls nicht völlig ungewöhnlich ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.12.2013 - I-20 U 79/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64976
OLG Köln, 06.12.2013 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2013,64976)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2013 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2013,64976)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2013,64976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11

    Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 79/13
    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-209/12

    Endress - Lebensversicherung - Rücktrittsrecht - Rücktrittsfrist - Beginn und

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 79/13
    Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.
  • OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13

    Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 79/13
    Wenn die Versicherung beim Vertragsschluss nach dem Policenmodell den Versicherungsschein nebst den erforderlichen Unterlagen und der Belehrung über das Widerspruchsrecht übersendet, dann lässt sich das durchaus als Mitteilung, dass damit der Vertrag geschlossen ist, deuten (so auch OLG München, Urt. v. 10. Oktober 2013 - 14 U 1804/13 -, juris-Rz. 40).
  • EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12

    Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 79/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs vom 13. Juni 2013 in der Rechtssache E-11/12.
  • LG Köln, 10.04.2013 - 26 O 314/12

    Verzinsliche Rückzahlung auf eine abgeschlossene fondsgebundene

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 79/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10. April 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 314/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 29.04.2014 - 26 U 25/14
    Es kann auch keine Rede davon sein, dass die vom Kläger genannten Obergerichte angesichts der Ausführungen der Generalanwältin vor dem EUGH, die sich aber gar nicht über die eigentliche Vorlagefrage der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. verhielt, Zweifel an der Zulässigkeit des Policenmodells haben; denn insbesondere das OLG Köln hat sehr detailliert ausgeführt, warum es weiterhin dieses Modell für rechtskonform hält (OLG Köln Urteil vom 06.12.2013, I-20 U 79/13).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - I-20 U 79/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,78702
OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2014,78702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.2014 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2014,78702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 2014 - I-20 U 79/13 (https://dejure.org/2014,78702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,78702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 20 U 79/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 1103 Rn. 37 - Pralinenform II; GRUR 2011, 824 Rn. 19 - Kappa).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 20 U 79/13
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2010, 1103 Rn. 37 - Pralinenform II; GRUR 2011, 824 Rn. 19 - Kappa).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 20 U 79/13
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2010, 933 Rn. 33 - Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 Rn.9 = WRP 2012, 83 - Maalox/Melox-GRY).
  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 20 U 79/13
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2010, 933 Rn. 33 - Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 Rn.9 = WRP 2012, 83 - Maalox/Melox-GRY).
  • BPatG, 13.01.2005 - 25 W (pat) 138/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 20 U 79/13
    Da die beiden Wortbestandteile "Fit" und "Drink" als solche nicht kennzeichnungskräftig sind und sich die Kennzeichnungskraft der Klagemarke damit alleine aus der Reihenfolge und der Schreibweise ergeben kann, kann die bloße Übereinstimmung der für sich genommen schutzunfähigen Zeichenbestandteile nicht zu einer Verwechslungsgefahr führen (BPatG Beschl. v. 13.01.2005, 25 W (pat) 138/03 - "Bienengold/Goldbiene, BeckRS 2008, 26548).
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